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Offenlegung von bedeutenden Beteiligungen

Sobald ein Investor einen bestimmten Schwellenwert seines Stimmrechtsanteils an einer börsenkotierten Gesellschaft erreicht, über- oder unterschreitet, muss er dies sowohl der Offenlegungsstelle als auch der Gesellschaft melden. Die Gesellschaft ist ihrerseits verpflichtet, diese Information über die Offenlegungsstelle zu veröffentlichen.

Zweck der Offenlegung von Beteiligungen

Die Offenlegung von bedeutenden Beteiligungen an börsenkotierten Gesellschaften schafft Transparenz über wesentliche Einflussmöglichkeiten auf Publikumsgesellschaften.

Wer muss melden und offenlegen — und unter welchen Voraussetzungen?

Eine Meldepflichte besteht für Investoren oder Investorengruppen, sobald sie 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33⅓, 50 oder 66⅔ Prozent der Stimmrechte an einer börsenkotierten Gesellschaft erreichen, über- oder unterschreiten. Die Meldung hat innerhalb von vier Börsentagen an die Gesellschaft und die Offenlegungsstelle zu erfolgen.

Die Gesellschaft ist verpflichtet, die erhaltene Offenlegungsmeldung zu prüfen und innerhalb von zwei Börsentagen über das Disclosure Tool zu veröffentlichen. Damit wird die Information für den Markt frei zugänglich.

Kurzcheck

Halten Sie oder hält eine Investorengruppe, der Sie angehören, Aktien oder Erwerbs- oder Veräusserungsrechte bezüglich Aktien an einer an der BX Swiss kotierten Gesellschaft und wird dadurch eine dieser Schwellen erreicht, über- oder unterschritten? Dann besteht in der Regel eine Meldepflicht innert vier Börsentagen.

Melde- und Offenlegungsprozess

Der gesamte Melde– und Offenlegungsprozess erfolgt digital in zwei Schritten über die dafür vorgesehene elektronische Melde- und Offenlegungsplattform der BX Swiss (Disclosure Tool):

  • Ein Meldeereignis tritt ein:
    Der Investor erfasst innert vier Börsentagen seit Entstehen der Meldepflicht im Disclosure Tool eine Offenlegungsmeldung.

  • Publikation der Meldung:
    Die Gesellschaft publiziert die vom Investor bzw. der Investorengruppe erhaltene Meldung innerhalb von zwei Börsentagen über das Disclosure Tool.

Das Disclosure Tool ermöglicht:

  • Vollständige und nahtlose Abwicklung des Melde- und Offenlegungsprozesses
  • Elektronische Eingabe aller erforderlichen Melde- und Offenlegungsdaten
  • Direkte und gleichzeitige Übermittlung der Meldung an die Offenlegungsstelle und die Gesellschaft
  • Validierung der Angaben vor der Offenlegung
  • Nachvollziehbarkeit des Melde- und Offenlegungsstatus

Rechtsgrundlagen

Die Offenlegungspflicht ist im Bundesrecht sowie in den Ausführungsbestimmungen der FINMA geregelt:

Kontakt

Offenlegungsstelle BX Swiss

E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 31 329 40 78

Postadresse:
BX Swiss AG
Talacker 50, CH-8001 Zürich